Die offene Sprechstunde ist weiterhin aufgrund der aktuellen Situationausgesetzt. Bitte rufen Sie uns bei akuten Beschwerden vorher von zu Hause aus an oder senden Sie uns eine Mail.
Das Tragen von Mund-Nasenschutz , die sogenannte "Maskenpflicht" besteht seit dem 27. April 2020 für alle unsere Patienten beim Besuch unserer
Hautarztpraxis.
(Basis: Beschluss der Landesregierung Hessen im April 2020)
Bitte bringen Sie unbedingt Ihre eigene Maske (medizinisch
oder besser FFP2) zum Termin mit.
Was ist eine Maske bzw. ein Mund-Nasen-Schutz?
Als Mund-Nasen-Schutz zählt jeder Schutz vor Mund und Nase, der auf Grund seiner Beschaffenheit unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie geeignet ist, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln oder Aerosolen durch Husten, Niesen oder Aussprache zu verringern. Neben den so genannten oft selbst genähten Alltagsmasken zählen auch Schals oder Tücher dazu. Quelle: Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Wichtige Info zum Thema Corona Covid 19
Suchen Sie bitte unsere Praxis nur auf, wenn Sie keine Erkältung oder grippeähnlichen Symptome aufweisen oder wenn Sie in den letzten Wochen in keinem Hochrisiko oder Risikogebiet waren.
Bitte klären Sie dennoch vor dem Besuch Ihr Anliegen immer telefonisch oder auch per Mail ab.