Zuzahlungen- Igel-Leistungen

Das normale hautärztliche Spektrum wird in unserer Praxis ergänzt durch zahlreiche Wahlleistungen, sogenannte individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL). Die Kosten dieser Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen, stehen aber auf Wunsch für jeden Patienten zur Verfügung.

 

Eine Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die privaten Krankenkassen übernehmen die Kosten zum Teil, je nach Indikation und Art der Leistung.

 

Sollten Sie diese Leistungen wünschen, werden in einem persönlichen Gespräch diese Leistungen individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt.

 

Sie haben noch weitere Fragen oder möchten detailliertere Informationen?

Bitte sprechen Sie uns gerne an.