ambulante operationen

Operative Entfernung gutartiger und bösartiger Hautveränderungen.



Durchführung von ambulanten Operationen in unserer Praxis

 

In unserer Praxis werden  operative Eingriffe in örtlicher Betäubung durchgeführt, z.B.:

  • Medizinisch notwendige  Entfernung gutartiger und bösartiger Hautveränderungen
    (z.B. Tumore, Pigmentmale, Talgknoten u.v.m.)
  • Entnahme von Gewebeproben
  • Entfernung kosmetisch störender, harmloser Hautveränderungen.

Da bei ungefährlichen Geschwüren in der Regel keine medizinische Notwendigkeit vorliegt, bieten wir Ihnen deren Entfernung als individuelle Gesundheitsleistung (IGel) an.

 

Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne!