Operative Entfernung gutartiger und bösartiger Hautveränderungen.
Durchführung von ambulanten Operationen in unserer Praxis
In unserer Praxis werden operative Eingriffe in örtlicher Betäubung durchgeführt, z.B.:
Da bei ungefährlichen Geschwüren in der Regel keine medizinische Notwendigkeit vorliegt, bieten wir Ihnen deren Entfernung als individuelle Gesundheitsleistung (IGel) an.
Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne!